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Sicherheit sollte beim Surfen im Internet stets großgeschrieben werden. Denn die virtuelle Vernetzung bringt zwar zahlreiche Vorteile mit sich, birgt aber auch Gefahren. Viele Verbraucher sind sich dieser nicht bewusst oder gehen zu sorglos mit ihnen um. Dadurch kann es beispielsweise zu einem Datendiebstahl, zu Betrugsfällen oder sogar zu Suchtverhalten kommen. Auch der Gesetzgeber bleibt deshalb nicht untätig und hat allerhand Vorkehrungen getroffen, um Verbraucher (besser) zu schützen. Vollständig kann er ihnen die Selbstverantwortung dennoch nicht abnehmen. Es lohnt sich daher für jeden Internetnutzer, sich einmal intensiver mit der Thematik auseinanderzusetzen.

 

In Deutschland nutzen rund 66 Millionen Menschen das Internet, sei es über das Smartphone, über einen Laptop oder mit anderen Endgeräten. Somit gehört es hierzulande für fast jeden zum ganz normalen Alltag und sogar in den älteren Generationen verbreitet es sich zunehmend. Gerade sie sind aber besonders anfällig für die Risiken im Netz, was oftmals schlichtweg aus Unwissenheit resultiert. Im Gegensatz zur Generation Y und Z sind sie nämlich nicht mit dem Internet aufgewachsen und haben somit auch weniger Gespür für potenzielle Gefahren. Das bedeutet allerdings nicht, dass nicht auch jüngere Personen in diese Fallen tappen können; wie zahlreiche Fälle jedes Jahr beweisen. Seit Jahren steigen die Zahlen stetig an. Demnach waren im Jahr 2021 fast 125.000 Personen Opfer von Cyberkriminalität und dabei handelt es sich nur um die polizeilich erfassten Fälle – die Dunkelziffer ist vermutlich deutlich höher. Inbegriffen sind darin vor allem Betrugsfälle, Datenmissbrauch sowie -fälschung und Computersabotage, um nur einige von vielen Beispielen zu nennen. Betroffen sind zudem nicht nur Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen stellt die Cyberkriminalität ein immer größeres Problem dar.

 

Verbraucherschutz hinkt oftmals hinterher

 

Um sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen vor solchen Fällen zu schützen, wird der Verbraucherschutz im Bereich Internet regelmäßig angepasst und erweitert. Doch auch die Kriminellen schlafen bekanntlich nicht und finden immer wieder neue Wege sowie technologische Möglichkeiten, um sich auf Kosten der Internetnutzer zu bereichern. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, ist daher oft schon ein großer Schaden entstanden und es haben sich neue Lücken im Verbraucherschutz aufgetan. Genau deshalb liegt es auch an den Usern selbst, bei der Nutzung des Internets vernünftig vorzugehen, sich über potenzielle Gefahren zu informieren und sich selbst zu schützen. Wer dennoch zum Opfer von Cyberkriminellen wird, sollte die Fälle zudem unbedingt anzeigen, denn aus jedem Fall lernt auch die Polizei und damit der Verbraucherschutz – zudem besteht zumindest eine geringe Hoffnung auf Aufklärung oder einen Schadensersatz.

 

Status quo: Gesetze zum Schutz privater Internetnutzer

 

Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, die Gesetzeslage zu kennen und zu wissen, auf welchen Schutz die Verbraucher sich beim Surfen, Einkaufen & Co im Internet verlassen können. Durch dieses Wissen fällt es leichter, sich selbst zu schützen und von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Außerdem hilft es dabei, eventuelle Sicherheitslücken zu erkennen, bevor ein Schaden entstanden ist. Was also gilt derzeit für den Verbraucherschutz im Internet?

 

  • EU-Datenschutz-Grundverordnung

 

Im Jahr 2018 wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, auf europäischer Ebene ein Meilenstein für den Datenschutz im Internet eingeführt. Geregelt ist vor allem, ob und inwiefern private Unternehmen sowie öffentliche Institutionen personenbezogene Daten speichern und verarbeiten dürfen. Mittlerweile wurde die DSGVO auch auf Bundesebene umgesetzt und regelt eine Vielzahl an Pflichten, um die Verbraucherrechte zu schützen. Demnach besitzen die Verbraucher nun verschiedene Rechte: Dazu gehört ein Auskunftsrecht, sprich vollständige Informationen darüber, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, mit welchem Zweck sowie aus welcher Herkunft. Weiterhin besteht ein Berichtigungs- und Löschungsrecht, sprich jeder kann verlangen, dass die eigenen personenbezogenen Daten entfernt werden – selbst, wenn dafür eingangs eine Einwilligung erteilt wurde – sofern die Verarbeitung nicht mehr notwendig ist. Zudem besitzen Verbraucher ein Einschränkungsrecht, wenn keine Löschung möglich ist, und ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung, es sei denn, dass diese im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Hält sich ein Unternehmen nicht an die DSGVO, drohen empfindliche Strafen.

 

  • E-Commerce-Richtlinie

 

Das sogenannte E-Commerce- und Fernabsatzrecht ist mittlerweile im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten und regelt ebenfalls zahlreiche Pflichten für die betroffenen Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Produkte, seine Identität sowie der Gesamtpreis bei einer Bestellung. Ziel ist, Kostenfallen zu vermeiden oder die Verbraucher vor ausländischen Anbietern, für welche die europäischen Gesetze nicht gelten, zu schützen. Auch müssen Abonnement-Verträge transparent aufgeschlüsselt werden, damit die Kunden in keine „Abo-Falle“ tappen, ohne es zu wissen. Weitere Regelungen der E-Commerce-Richtlinie betreffen beispielsweise die Gestaltung der Online-Shops, wie einen klar ersichtlichen Bestell- sowie Kündigungsbutton.

 

  • Widerrufsrecht

 

Ebenso wie im stationären Handel, gilt im Internet zudem ein Widerrufsrecht. Gemäß Fernabsatzrecht haben Verbraucher ein generelles Recht auf Widerruf, sofern es sich nicht um individualisierte Waren, verderbliche Produkte, aus Hygienegründen versiegelte Waren oder weitere Ausnahmefälle handelt, die im Gesetz nachgelesen werden können – oder in den AGB des jeweiligen Händlers. In allen anderen Fällen gilt die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, wobei der Beginn dieser Laufzeit vom Vertragsgegenstand abhängt, ob es sich beispielsweise um digitale Inhalte oder um Waren handelt, die physisch ausgeliefert werden. Dafür muss eine ordentliche Widerrufsbelehrung stattfinden, ansonsten wird die Frist um zwölf Monate verlängert. Damit der Widerruf rechtsgültig wird, muss er zudem in Form einer Widerrufserklärung eindeutig sowie fristgerecht beim Online-Händler eingehen. Eine wortlose Rücksendung der Ware ist nicht ausreichend.

 

  • Glücksspielwesen

 

Auch bei der Nutzung von Online-Casinos können allerhand Risiken lauern, seien es Betrugsfälle durch unseriöse Anbieter oder eine Suchtproblematik. Daher wurde im Jahr 2021 der neue deutsche Glücksspielstaatsvertrag eingeführt, der eine Legalisierung von Online-Glücksspiel unter gewissen Voraussetzungen regelt. Enthalten sind zudem Richtlinien zum Datenschutz, zur Suchtprävention, zu steuerlichen Pflichten sowie zu Angeboten und Einzahlungslimits. Damit stellt das Glücksspiel im Internet keine rechtliche Grauzone mehr dar und bietet für die Spielerinnen sowie Spieler mehr Sicherheit, sofern sie auf einen seriösen Anbieter mit deutscher Lizenz setzen.

 

  • Impressumspflicht

 

Im Telemediengesetz sind ebenfalls einige Klauseln enthalten, die das Internet betreffen. Das gilt für die Impressumspflicht, sprich alle Betreiber von Internetseiten, die Waren oder Dienstleistungen online anbieten, müssen in einem Impressum ihre Identität preisgeben. Dies soll den Verbrauchern erleichtern, ihre Seriosität zu überprüfen oder sich gegen unrechtmäßige Machenschaften zu wehren. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind nur private Seiten, die also keine geschäftliche Relevanz haben und beispielsweise nur familiären oder persönlichen Zwecken dienen. Gesetzlich geregelt ist außerdem, welche Angaben das Impressum enthalten muss und dass es über einen gut sichtbaren Link aufgerufen werden kann, der von jeder Seite aus abrufbar ist.

 

  • Informationspflichten (AGB)

 

Zuletzt gehören auch die AGB zu den Informationspflichten, wann immer über das Internet Verträge abgeschlossen werden. Sie müssen alle wichtigen Angaben zu den Fristen, Kosten, Zahlungsbedingungen sowie Preisen enthalten – und ebenfalls jederzeit abrufbar sein. Hier sind zudem je nach Produkt oder Dienstleistung tiefergehende Informationen abrufbar, wie jene zu den monatlichen Gesamtkosten für Abonnements. Es ist deshalb wichtig, bei jedem Online-Einkauf vorab die AGB zu lesen und bei eventuellen Rückfragen den Anbieter zu kontaktieren.

 

Fazit

 

Weitere Gesetze, um die Verbraucherrechte zu stärken, die kürzlich in Kraft getreten oder in naher Zukunft geplant sind, umfassen beispielsweise Informationspflichten von Influencern bezüglich Werbung oder einen besseren Schutz vor Fake-Rezensionen. Der Gesetzgeber ist also keinesfalls untätig, wenn es um den Verbraucherschutz im Internet geht; ob er ausreichend ist, ist dennoch umstritten. Nach wie vor gibt es viele rechtliche Grauzonen, wie sie lange Zeit beispielsweise bei Online-Casinos bestanden, und daher ist es wichtig, auch Eigenverantwortung walten zu lassen. Die genannten Gesetze stellen diesbezüglich zumindest eine wertvolle Hilfe dar. Deshalb sollten Verbraucher ihre Rechte kennen, um sie auch in der Praxis durchsetzen zu können und somit die größtmögliche Sicherheit beim Surfen, Einkaufen, Spielen & Co im Netz zu genießen.

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