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Bundesfinanzhof entscheidet - Schwules Paar darf Leihmutterkosten nicht absetzen

am 10.2023 - Bild* per perdorim

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat entschieden, dass ein schwules Ehepaar die Kosten für eine Leihmutter nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. (Az. VI R 29/21)...weiterlesen »

Leihmutterschaft ist keine „außergewöhnliche Belastung“

am 10.2023 - yacht

Zwei Männer, die 13.000 Euro für eine Leihmutterschaft in den USA ausgegeben haben, können das Geld nicht von der Steuer absetzen. Vor allem, weil die Leihmutterschaft hierzulande verboten ist. München....weiterlesen »

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