am 1.2024 - meinbezirk.at
Seit 1994 fordert der Verein gegen Tierfabriken (VGT) das Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden. Jetzt wird es konkret: Der Verfassungsgerichtshof hebt die Übergangsfrist für Vollspaltenböden...weiterlesen »
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht auf. Mit 17 Jahren sei die Frist zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Den entsprechenden...weiterlesen »
am 1.2024 - BVZ.at* re per perdorim
Dass das Verbot von Vollspaltenböden erst im Jahr 2040 endgültig in Kraft treten sollte, stieß der burgenländischen Landesregierung schon auf, als das Gesetz im Bund mit langer Übergangsfrist gelöst wurde....weiterlesen »
am 1.2024 - ORF.at
Im zweiten Anlauf hat es funktioniert: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte am Montag die lange Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht. Tierschützer jubeln,...weiterlesen »
am 1.2024 - OÖNachrichten
WIEN/EISENSTADT. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich...weiterlesen »
am 1.2024 - Die Presse
Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Für neue Anlagen gilt das 2022 im Nationalrat beschlossene Verbot schon seit Anfang 2023. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die...weiterlesen »
Die Übergangsfrist von 17 Jahren beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht ist zu lang. Deshalb hob sie der Verfassungsgerichtshof (VfGh) am Montag auf. Die burgenländische Landesregierung...weiterlesen »
am 1.2024 - derStandard
Der Nationalrat hatte bestehenden Schweinezucht-Anlagen bis 2040 Zeit zur Umstellung eingeräumt. Für den Verfassungsgerichtshof ist die Frist sachlich nicht gerechtfertigt 2022 beschloss der Nationalrat...weiterlesen »
am 1.2024 - Salzburger Nachrichten
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt,...weiterlesen »
am 1.2024 - Volarberg Online
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat beschlossen, die Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung aufzuheben, die bis 204 gedauert hätte. Der VfGH stellte fest, dass die...weiterlesen »
am 1.2024 - insideevs
Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025 Für neue Anlagen gilt das 2022 im Nationalrat beschlossene Verbot schon seit Anfang 2023, für bestehende wurde eine Übergangsfrist...weiterlesen »
Für neue Anlagen gilt das 2022 im Nationalrat beschlossene Verbot schon seit Anfang 2023, für bestehende wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt, um den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit...weiterlesen »
am 1.2024 - volksblatt* e re per perdorim
am 1.2024 - K - Wir machen das klar!