Früheres Aus des Vollspaltenbodens geplant

am 1.2024 - meinbezirk.at

Seit 1994 fordert der Verein gegen Tierfabriken (VGT) das Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden. Jetzt wird es konkret: Der Verfassungsgerichtshof hebt die Übergangsfrist für Vollspaltenböden...weiterlesen »

Übergangsfrist für Vollspaltenböden aufgehoben

am 1.2024 - meinbezirk.at

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht auf. Mit 17 Jahren sei die Frist zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Den entsprechenden...weiterlesen »

Vollspaltenböden-Verbot - VfGH gibt dem Land recht: Schweinehaltung wird strenger geregelt

am 1.2024 - BVZ.at* re per perdorim

Dass das Verbot von Vollspaltenböden erst im Jahr 2040 endgültig in Kraft treten sollte, stieß der burgenländischen Landesregierung schon auf, als das Gesetz im Bund mit langer Übergangsfrist gelöst wurde....weiterlesen »

Vollspaltböden: Lange Übergangsfrist gekippt

am 1.2024 - ORF.at

Im zweiten Anlauf hat es funktioniert: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte am Montag die lange Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht. Tierschützer jubeln,...weiterlesen »

Vollspaltenboden-Verbot: VfGH kippt Übergangsfrist bis 2040

am 1.2024 - OÖNachrichten

WIEN/EISENSTADT. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich...weiterlesen »

Vollspaltenböden-Verbot: 17-jährige Übergangsfrist aufgehoben

am 1.2024 - Die Presse

Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Für neue Anlagen gilt das 2022 im Nationalrat beschlossene Verbot schon seit Anfang 2023. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die...weiterlesen »

Übergangsfrist bis 2040 für Vollspaltenböden aufgehoben

am 1.2024 - meinbezirk.at

Die Übergangsfrist von 17 Jahren beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht ist zu lang. Deshalb hob sie der Verfassungsgerichtshof (VfGh) am Montag auf. Die burgenländische Landesregierung...weiterlesen »

VfGH kippt bei Vollspaltenboden-Verbot Übergangsfrist bis 2040

am 1.2024 - derStandard

Der Nationalrat hatte bestehenden Schweinezucht-Anlagen bis 2040 Zeit zur Umstellung eingeräumt. Für den Verfassungsgerichtshof ist die Frist sachlich nicht gerechtfertigt 2022 beschloss der Nationalrat...weiterlesen »

VfGH hebt Übergangsfrist bei Vollspaltenboden-Verbot auf

am 1.2024 - Salzburger Nachrichten

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt,...weiterlesen »

Übergangsfrist für Verbot von Vollspaltenboden gekippt

am 1.2024 - Volarberg Online

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat beschlossen, die Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung aufzuheben, die bis 204 gedauert hätte. Der VfGH stellte fest, dass die...weiterlesen »

Verfassung - VfGH hebt Übergangsfrist bei Vollspaltenboden-Verbot auf

am 1.2024 - insideevs

Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025 Für neue Anlagen gilt das 2022 im Nationalrat beschlossene Verbot schon seit Anfang 2023, für bestehende wurde eine Übergangsfrist...weiterlesen »

Verfassung - VfGH hebt Übergangsfrist bei Vollspaltenboden-Verbot auf

am 1.2024 - BVZ.at* re per perdorim

Für neue Anlagen gilt das 2022 im Nationalrat beschlossene Verbot schon seit Anfang 2023, für bestehende wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt, um den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit...weiterlesen »

VfGH hebt Übergangsfrist bei Vollspaltenboden-Verbot auf

am 1.2024 - Volarberg Online

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt,...weiterlesen »

VfGH hebt Übergangsfrist bei Vollspaltenboden-Verbot auf

am 1.2024 - volksblatt* e re per perdorim

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt,...weiterlesen »

VfGH hebt Übergangsfrist bei Vollspaltenboden-Verbot auf

am 1.2024 - K - Wir machen das klar!

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt,...weiterlesen »

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