am 4.2024 - Tagblatt
Das Fahren und Reiten abseits befestigter Strassen und Wege im Wald ist laut Waldgesetz verboten. Entsprechende Strafbestimmungen in das Waldgesetz aufzunehmen, lehnt der Thurgauer Grosse Rat jedoch ab....weiterlesen »
Das Fahren und Reiten abseits befestigter Strassen und Wege im Wald ist laut Waldgesetz verboten. Entsprechende Strafbestimmungen in das Waldgesetz aufzunehmen, lehnt der Thurgauer Grosse Rat lehnt aber...weiterlesen »