vor 8 Monaten - Remscheider General-Anzeiger
Ein Gesichtsschleier verhindert eine offene Kommunikation und darf daher im Schulunterricht untersagt werden, entscheidet das Verwaltungsgericht Düsseldorf. (Archivbild) Quelle: Evert-Jan Daniels/epa/dpa...weiterlesen »