vor 7 Monaten - Kurier
AK-Steuerexpertin Feigl erklärt, was bei der Arbeitnehmerveranlagung zu beachten und was für die laufenden Aufzeichnungen relevant ist. Werbungskosten , die noch bis zum 31. 12. 2024 bezahlt wurden, können bereits in der heurigenweiterlesen »