vor 8 Stunden - Westfälische Nachrichten
Mit Cum-Ex-Aktiendeals wurde der Fiskus um Milliarden geprellt. Im Urteil gegen Schlüsselfigur Hanno Berger ordnete ein Gericht die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Tatlohn an. Der BGH stimmt zu. Im Rahmen...weiterlesen »