vor 19 Stunden - Recklinghäuser Zeitung
Im Internet werben die Medizin-Influencer „Dr. Rick und Dr. Nick“ für Facelifts, Nasenkorrekturen oder Lippenformungen in ihren Praxen. Der BGH klärt nun, ob dabei auch Vergleichsbilder erlaubt sind. Verfasst...weiterlesen »