vor 2 Stunden - Abendzeitung
Für Demonstrationen rund um Abtreibungskliniken und Beratungsstellen gilt nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) nicht grundsätzlich eine "Bannmeile" von 100 Metern. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz...weiterlesen »