vor 12 Stunden - Remscheider General-Anzeiger
Das Oberverwaltungsgericht in NRW gibt dem Auskunftsrecht der Presse Vorrang: Der Verkäufer des Schabowski-Zettels darf nicht anonym bleiben. Ob der Name veröffentlicht wird, entscheidet der Kläger. Münster...weiterlesen »