vor einem Tag - Saarbrücker Zeitung
Ein Langzeitstudent, der nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden (Aktenzeichen: 1 K 19/25.MZ). Der 50-Jährige studierte...weiterlesen »
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vor einem Tag - Spiegel
Nach 26 Jahren Studium hat ein 50-jähriger Langzeitstudent aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab, nachdem der Dauerstudent im März 2024 die...weiterlesen »
vor einem Tag - Volksfreund
vor einem Tag - Wiesbadener Kurier
Der Mann betreibe sein Studium nicht ernsthaft, begründete das Verwaltungsgericht. Ein Studienabschluss sei konkret nicht in Aussicht. 5. Januar 2026 – 16:47 Uhr Kommentare dpa Mainz (dpa/lrs) - . Kein...weiterlesen »
vor einem Tag - mittelhessen
Mainz (dpa/lrs) - . Kein Wohngeld für 50-jährigen Langzeitstudenten Ein Langzeitstudent, der nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies hat das Verwaltungsgericht...weiterlesen »
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MAINZ – Ein Langzeitstudent, der nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden (Aktenzeichen: 1 K 19/25.MZ). Der 50-Jährige...weiterlesen »
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