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Nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern suchen nach Wegen, umweltfreundlich Energie zu gewinnen. Der Balkon, oft ein ungenutztes Potenzial in städtischen Wohnungen, bietet sich als Standort für kleinere Solaranlagen an. Doch was gilt es zu beachten, wenn man sich für eine solche Investition entscheidet? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und gibt wertvolle Hinweise für all jene, die über die Installation einer Solaranlage auf dem Balkon nachdenken.

Warum eine Solaranlage auf dem Balkon?

Die Motivation, eine Solaranlage auf dem Balkon zu installieren, entsteht aus mehreren Vorteilen heraus:

  1. Umweltfreundlicher Strom

    Zum einen ermöglicht die Balkon-Solaranlage eine umweltfreundliche Energiegewinnung. Durch die Umwandlung von Sonnenlicht in Strom reduziert sich der Bedarf an konventionellem, oft fossil erzeugtem Strom. Dies verringert den CO₂-Fußabdruck des Einzelnen und trägt zur Verringerung der globalen Treibhausgasemissionen bei.

  2. Unterstützung der Energiewende

    Die Solaranlage ist ein Beitrag zur Energiewende. Jede einzelne Solaranlage, auch die kleineren Modelle für den Balkon, unterstützt die gesellschaftliche Verlagerung von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien. Es ist ein klares Signal des Verbrauchers an den Markt und die Politik, dass erneuerbare Energien gefragt und gewünscht sind.

    → Solche Bewegungen führen dazu, dass die Regierung mehr Geld in Förderprogramme für Solaranlagen steckt und Hürden reduziert

  3. Selbst produzierter Strom

    Des Weiteren kann die Installation einer Solaranlage zu einer Senkung der Stromkosten beitragen. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise bietet dies eine willkommene Möglichkeit zur Kosteneinsparung. Der produzierte Strom kann direkt für den Eigenbedarf genutzt werden, was den Bezug von Netzstrom reduziert.

  4. Flexible Anlagen für Mieter

    Anders als feste Anlagen auf dem Dach bietet eine Solaranlage auf dem Balkon auch Mietern die Möglichkeit, aktiv am Umweltschutz teilzunehmen. Oft sind größere Installationen oder Umbauten in Mietwohnungen nicht erlaubt oder umsetzbar. Ein Balkon bietet jedoch oft genug Platz für eine kleine Solaranlage, wodurch auch Mieter ohne großen Aufwand oder Umbauarbeiten einen Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung leisten können. 

    Die sogenannten Balkon-Kraftwerke können ohne feste Installation aufgestellt und bewegt werden. Als Mieter nimmt man so keine Änderungen an dem Bauwerk vor und kann die Solarpaneele leicht wieder entfernen. 

Rechtliche Vorgaben

Wer eine Balkon-Solaranlage nutzen möchte, muss derzeit die folgenden Vorgaben beachten. Sie sollen im nächsten Jahr angepasst werden, um die Nutzung der Balkon-Kraftwerke zu erleichtern. Bis dahin gilt aber:

  • Anmeldung

    Solaranlagen müssen bei der Bundesnetzagentur und dem eigenen Netzbetreiber angemeldet werden. Formulare für diesen Zweck gibt es auf den jeweiligen Webseiten. 

 

  • Stecker

    Es ist streng genommen nicht gesetzlich verboten, normale Schuko-Haushaltsstecker zu nutzen. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) rät aber sicherheitshalber, Balkon-Kraftwerke an Wieland-Stecker anzuschließen. Kommt es bei dem Anschluss an normale Steckdosen zu Problemen, kann es aufgrund der VDE-Normen so ausgelegt werden, dass der Besitzer fahrlässig gehandelt hat. 

    Besitzt die Anlage einen Wechselrichter mit Netz- und Anlagenschutz, sind auch Schuko-Stecker sicher.

    Der Anschluss an Mehrfachsteckdosen ist und bleibt unzulässig.

 

  • Einspeiseleistungsgrenze

    Aktuell dürfen Balkon-Solaranlagen nur eine Leistung von 600 Watt besitzen. Je nach Leistung der einzelnen Paneele dürfen sie diese Grenze gemeinsam nicht überschreiten. 

 

  • Stromzähler

    Solaranlagen dürfen aktuell nur genutzt werden, wenn der Stromzähler nicht rückwärts zählt, wenn selbst Strom eingespeist wird. Wer eine veraltete Anlage besitzt, muss den Stromzähler auf eigene Kosten erneuern.

Daneben haben Vermieter aktuell noch das Recht, Mietern den Gebrauch von Balkon-Solaranlagen zu verbieten, falls es beispielsweise das ästhetische Gesamtbild des Gebäudes stört oder es als Gefahrenquelle angesehen wird.

Geplante Neuerungen für 2024

  • Anmeldungsverfahren: Die doppelte Meldepflicht soll vereinfacht werden. Ab 2024 soll nur noch eine zentrale Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein.
  • Anschluss via Schuko-Stecker: Schuko-Stecker sollen offiziell als zulässige Anschlussmöglichkeit in die entsprechende Produktnorm aufgenommen werden, was die Installation erheblich vereinfacht. 
  • Einspeiseleistungsgrenze: Es ist beabsichtigt, die aktuelle Grenze von 600 Watt auf 800 Watt zu erhöhen. Es wird dann bis zu 2000 Watt Spitzenleistung für Solarmodule zugelassen, solange der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist.
  • Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern: Um den Betrieb eines Balkonkraftwerks für Mieter und Wohnungseigentümer zu erleichtern, sollen Balkonkraftwerke in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden.
  • Rückwärtsdrehende Zähler: Es ist geplant, rückwärtsdrehende Stromzähler vorübergehend zu tolerieren. Dies ist jedoch nur eine temporäre Lösung, da alle Messstellen bis 2032 mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet werden sollen.

Fazit

Die Installation von Solaranlagen auf dem Balkon stellt eine nachhaltige und kosteneffiziente Möglichkeit dar, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Dabei profitieren nicht nur Hausbesitzer, sondern insbesondere auch Mieter, da diese Solaranlagen flexibel und ohne größere bauliche Veränderungen installiert werden können. 

Trotz einiger aktueller rechtlicher Einschränkungen, die bei der Installation und Nutzung zu beachten sind, sind positive Veränderungen in Sicht: Mit den für 2024 geplanten Neuerungen wird der Einsatz von Balkon-Solaranlagen noch einfacher werden, wodurch mehr Menschen ermutigt werden, einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.

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