Natürlich ist es sehr ärgerlich, wenn sich ein Flug verspätet oder sogar komplett ausfällt. Ändern können wir an der Situation in diesem Moment allerdings nichts.

Stress ist ein Phänomen, welches die Meisten unter uns nur zu gut kennen. In der heutigen hektischen Welt wird Stress allerdings oft unterschätzt. Er raubt uns Energie und den Antrieb, den wir langfristig benötigen, um erfolgreich zu sein. Wer sich öfters durch solche Situationen stressen lässt und kaum noch schafft, innerliche Ruhe zu finden, der riskiert es, auf langfristige Weise gesehen, schwer zu erkranken. Menschen, die permanent unter Stress leiden, sind nicht mehr Leistungs- oder Kommunikationsfähig. Sie ziehen sich mehr und mehr zurück und sehen das Leben nur noch wie durch eine vernebelte Brille. Wer Stress verspürt, sollte innehalten und erstmal tief durchatmen. Wir Menschen sind dazu gemacht, das Leben in vollen Zügen zu genießen und nicht dauerhaft im Alarmzustand zu sein.

Flugverspätungen sportlich nehmen 

Selbst wenn Flugverspätungen den gesamten Reiseplan durcheinanderbringen, kann man an der Situation nichts ändern. Ob es sich um verpasste Anschlussflüge und daraus resultierende verpasste Termine handelt oder um verlorene Urlaubszeit, eine solche Situation ist für keinen Reisenden angenehm. Wie gut, dass man ein Recht hat auf Entschädigung bei Flugverspätung

Viele Passagiere sind sich gar nicht im Klaren darüber, was für Rechte sie bei Flugverspätungen oder -ausfall haben. Die Fluggastrechte-Verordnung (EG NR. 261/2004) beinhaltet klare Regelungen, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden soll. Diese Regelungen stellen sicher, dass Reisende bei Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr die entsprechenden Ansprüche geltend machen können. Dabei ist es ganz egal, um was für einen Reisezweck es sich handelt. Es bietet einen rechtlichen Rahmen, mit dem man zumindest einen kleinen Teil des Ärgers rechtmäßig geltend machen kann. 

Bild: Bei Flugverspätungen lohnt es sich nicht sich aufzuregen, am Ende kommt man zu seinem Recht und zur vorgeschriebenen Entschädigung
Bildquelle: StuBaileyPhoto via pixabay.com

Rechte nur unter bestimmten Voraussetzungen

Nicht bei jeder Flugverspätung kann man auf die Fluggastrechte-Verordnung zurückgreifen. Der Flug muss zum Beispiel innerhalb der EU starten oder zumindest von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden (das Ziel muss dabei in der EU liegen). Gemäß den Bestimmungen der Flugsicherung haben Passagiere bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden bereits Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Darüber hinaus ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet für alle Passagiere eine angenehme Wartezeit zu gewährleisten. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten oder zumindest Gutscheine, Erfrischungen und sogar Kommunikationsmöglichkeiten, wie das Bereitstellen von Telefonaten oder das Versenden von Emails. Sollte der Abflug sogar auf den nächsten Tag verschoben werden müssen, dann steht den Passagieren ebenfalls eine Übernachtung im Hotel zu, inklusive dem Transfer vom Flughafen zum Hotel und umgekehrt.

Die Rechte bei Verspätungen von 3 Stunden und mehr

Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen sieht die Sachlage schon anders aus. Hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine gerechtfertigte Ausgleichszahlung. Diese Ausgleichszahlung bemisst sich nach der der Flugstrecke und kann dabei zwischen 200 und 600 Euro liegen. Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort. Diese Zahlungen sollen die Fluggesellschaften dazu bringen, den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.

Allerdings bestehen auch Ausnahmesituationen, in denen die Fluggesellschaft nichts zahlen muss. Sollte die Verspätung aufgrund eines außergewöhnlichen Vorfalls zustande gekommen sein, dazu zählen zum Beispiel extreme Wetterverhältnisse oder Streiks des Bodenpersonals, dann ist die Fluggesellschaft nicht dazu verpflichtet für den Ausfall aufzukommen. Diese Ereignisse liegen nicht in deren Einflussbereich.

Bestens beraten im Fall der Fälle

Wer sich unsicher ist, ob ihm eine Entschädigung zusteht oder nicht, der sollte sich auf jeden Fall unterstützen lassen. Entsprechende Online Anbieter übernehmen hierbei die ganze Arbeit und das sogar für „fast“ umsonst. Sie prüfen, ob es ein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung gibt und reichen diese dann bei der entsprechenden Fluggesellschaft ein. Sie verfolgen die Angelegenheit bis zum Ende und fordern dafür nur eine „prozentuale Aufwandsentschädigung“, falls es zu einer Entschädigungszahlung kommt. 

Sollte der Fall vorliegen, dass von der Gesellschaft keine Zahlung geleistet werden muss, dann bekommt auch der Online Anbieter kein Geld. Man muss hier also nicht in Vorkasse treten und würde diese im Fall einer Ablehnung verlieren.

Es ist ratsam mit Nachdruck auf seine Rechte zu bestehen. In den meisten Fällen versuchen die Fluggesellschaften, sich dieser Verpflichtung zu entziehen und die Passagiere ohne Entschädigung stehen zu lassen.

 

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