am 9.2023 - tz
Ob getragene Kleidungsstücke oder alte Möbel: Die meisten haben schon einmal etwas im Internet verkauft. In der Regel sind die Einnahmen steuerfrei - doch die Grenze zum Gewerbe ist fließend. Berlin -...weiterlesen »
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Berliner Morgenpost
Kölner Stadt-Anzeiger
HNA
kreiszeitung.de
Hambuger Abendblatt
op-online.de
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In der Regel können gebrauchte Gegenstände steuerfrei weiterverkauft werden - sofern man es nicht zu oft und gezielt macht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn Ob getragene Kleidungsstücke oder alte Möbel: Die...weiterlesen »
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Ob getragene Kleidungsstücke oder alte Möbel: Die meisten haben schon einmal etwas im Internet verkauft. In der Regel sind die Einnahmen steuerfrei - doch die Grenze zum Gewerbe ist fließend. Den Keller...weiterlesen »
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Ob getragene Kleidungsstücke oder alte Möbel: Die meisten haben schon einmal etwas im Internet verkauft. In der Regel sind die Einnahmen steuerfrei - doch die Grenze zum Gewerbe ist fließend. Berlin (dpa/tmn)....weiterlesen »
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