Nach Tod des Mannes kein Menschenrecht auf Ausfuhr seiner Spermien

am 9.2023 - yacht

Das in Frankreich geltende Verbot künstlicher Befruchtung nach dem Tod des Ehemanns – und infolgedessen auch das Ausfuhrverbot für tiefgekühlte Spermien oder Embryonen – ist mit EU-Recht vereinbar. Straßburg....weiterlesen »

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Posthume künstliche Befruchtung: Klage zweier Frauen abgewiesen

am 9.2023 - aerzteblatt.de

Straßburg – Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage zweier Französinnen abgewiesen, die sich nach dem Tod ihrer Ehemänner vergeblich um eine künstliche Befruchtung bemüht hatten....weiterlesen »

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