Abda-Beruf-und-Extraanschrift-streichen

Abda: Beruf und Extraanschrift streichen

am 4.2024 - Apotheke-Adhoc

Die fehlende Berufsbezeichnung sorgt beim E-Rezept für Ärger und birgt ein Retax-Risiko. Geht es nach der Abda, kann auf die Berufsbezeichnung beim E-Rezept verzichtet werden. Und auch die geforderte Anschrift...weiterlesen »

Berufsbezeichnung-ABDA-will-Retaxrisiko-beim-E-Rezept-verringern

Berufsbezeichnung: ABDA will Retaxrisiko beim E-Rezept verringern

am 4.2024 - Pharmazeutische Zeitung

Die ABDA hat erneut gefordert, bei E-Rezepten auf die Angabe der Berufsbezeichnung zu verzichten. Zudem lehnt sie die Angabe der Anschrift einer sonstigen Gesundheitseinrichtung ab, da dies das Retaxationsrisiko...weiterlesen »

KLICKEN