am 8.2024 - sparneuwagen.de
AEP darf Apotheken ab September nicht mehr dafür vergüten, dass sie per Lastschrifteinzug zahlen – anderenfalls droht dem Pharmagroßhändler ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Landgericht Aschaffenburg...weiterlesen »
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Apotheke-Adhoc
am 8.2024 - Apotheke-Adhoc
Dorothea Metzner bestellte ein teures Medikament, das nach Therapieabbruch retourniert wurde, doch die Apotheke wartet seit acht Wochen auf die bestätigte Rückerstattung / Das Bundesgesundheitsministerium...weiterlesen »
Mit einer Lastschriftgebühr wollte AEP seinen Kunden einen zusätzlichen Bonus gewähren. Im Grunde profitierten nämlich alle Beteiligten von den geringeren Aufwänden, argumentierte der Großhändler. Das...weiterlesen »