Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - T-online

Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten. Gerade in der kalten...weiterlesen »

Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - tz

Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten. München/Berlin -...weiterlesen »

Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - Aachener Zeitung

Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten. Gerade in der kalten...weiterlesen »

Auf Rolltreppe verletzt: Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - Saarbrücker Zeitung

Gerade in der kalten Jahreszeit kann es in S- und U-Bahn-Unterführungen gerne mal glatt und rutschig sein. Wer sich dort aber zum Beispiel aufgrund von nassem Laub auf den Hintern setzt, kann den Betreiber...weiterlesen »

Auf Rolltreppe verletzt: Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - Kölner Stadt-Anzeiger

Von Verkehrsbetrieben kann nicht verlangt werden, dass die Zugänge zu den U-Bahnhöfen jederzeit so laubfrei sind, wie auf diesem Bild. Copyright: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn Verkehrsbetriebe müssen Zugänge...weiterlesen »

Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - HNA

Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten. München/Berlin -...weiterlesen »

Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - kreiszeitung.de

Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten. München/Berlin -...weiterlesen »

Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 5 Stunden - Neue Westfälische

Gerade in der kalten Jahreszeit kann es in S- und U-Bahn-Unterführungen gerne mal glatt und rutschig sein. Wer sich dort aber zum Beispiel aufgrund von nassem Laub auf den Hintern setzt, kann den Betreiber...weiterlesen »

Auf Rolltreppe verletzt: Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - Westdeutsche Zeitung

Gerade in der kalten Jahreszeit kann es in S- und U-Bahn-Unterführungen gerne mal glatt und rutschig sein. Wer sich dort aber zum Beispiel aufgrund von nassem Laub auf den Hintern setzt, kann den Betreiber...weiterlesen »

Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - op-online.de

Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten. München/Berlin -...weiterlesen »

Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer

vor 6 Stunden - Kurierverlag.de

Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten. München/Berlin -...weiterlesen »

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