am 11.2024 - T-online
Öfter mal etwas bei Ebay verkauft, hin und wieder Freunden geholfen und eine Aufwandsentschädigung erhalten? Dann gehören diese Einnahmen oft in die Steuererklärung. Versäumnisse werden hart geahndet....weiterlesen »
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Achtung: Wer vergisst, in der Steuererklärung relevante Einnahmen anzugeben, riskiert empfindliche Strafen Copyright: Christin Klose/dpa-tmn Öfter mal etwas bei Ebay verkauft, hin und wieder Freunden geholfen...weiterlesen »
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Machen Sie mit Ebay-Verkäufen mehr als 600 Euro Gewinn pro Jahr? Oder haben Sie Nebeneinkünfte - etwa aus Vermietung oder Verpachtung -, die die Grenze von 410 Euro pro Jahr übersteigen? Dann sind Sie...weiterlesen »
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