vor 8 Monaten - Kölner Stadt-Anzeiger
Vorläufiges Urteil: Der Arbeitgeber kann eine Sonderzahlung an die Voraussetzung knüpfen, dass in dem Zeitraum, für den die Zahlung geleistet wird, Arbeit erbracht wird. Copyright: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn...weiterlesen »