vor 7 Monaten - Heise Online
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen nach § 8a Abs. 1 BSIG besonderen Sicherheitsanforderungen. Die Betreiber dieser Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, dem Bundesamt...weiterlesen »
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In den Unternehmen sind die Beauftragten bzw. die Fachkräfte für Informationssicherheit dafür verantwortlich, sichere IT-Konzepte zu entwickeln. Um sie bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, stellt...weiterlesen »
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) von Unternehmen und Institutionen unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen. Werden sie gestört oder schwerwiegend beeinträchtigt, kann dies zu Versorgungsengpässen,...weiterlesen »