Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - T-online

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Wer Unterhalt an...weiterlesen »

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - tz

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Berlin - Wer Unterhalt...weiterlesen »

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - Aachener Zeitung

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Wer Unterhalt an...weiterlesen »

Für steuerliche Absetzbarkeit: Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - Saarbrücker Zeitung

Wer Unterhalt an Ex-Mann oder Ex-Frau leisten muss, kann diesen Aufwand unter Umständen von der Steuer absetzen. Eine Voraussetzung, die dafür seit 2025 gegeben sein muss: Der Unterhalt muss per Überweisung...weiterlesen »

Für steuerliche Absetzbarkeit: Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - Kölner Stadt-Anzeiger

Ab 2025 müssen Unterhaltszahlungen an Ex-Partner per Überweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht mehr. Copyright: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/dpa-tmn...weiterlesen »

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - HNA

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Berlin - Wer Unterhalt...weiterlesen »

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - kreiszeitung.de

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Berlin - Wer Unterhalt...weiterlesen »

Für steuerliche Absetzbarkeit: Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - Kölnische Rundschau

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Wer Unterhalt an...weiterlesen »

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - Neue Westfälische

Wer Unterhalt an Ex-Mann oder Ex-Frau leisten muss, kann diesen Aufwand unter Umständen von der Steuer absetzen. Eine Voraussetzung, die dafür seit 2025 gegeben sein muss: Der Unterhalt muss per Überweisung...weiterlesen »

Für steuerliche Absetzbarkeit: Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - Westdeutsche Zeitung

Wer Unterhalt an Ex-Mann oder Ex-Frau leisten muss, kann diesen Aufwand unter Umständen von der Steuer absetzen. Eine Voraussetzung, die dafür seit 2025 gegeben sein muss: Der Unterhalt muss per Überweisung...weiterlesen »

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - Dorstener Zeitung

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Verfasst von: dpa...weiterlesen »

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - op-online.de

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Berlin - Wer Unterhalt...weiterlesen »

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - Recklinghäuser Zeitung

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Verfasst von: dpa...weiterlesen »

Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an

vor 4 Monaten - Kurierverlag.de

Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Berlin - Wer Unterhalt...weiterlesen »

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