vor 15 Stunden - Neue Westfälische
Ändert sich in einem laufenden Verfahren die Gesetzgebung, ist bei der Entscheidung stets das mildeste Urteil anzuwenden. So ist es sinngemäß im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Paragraf 4, Absatz...weiterlesen »