Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 20 Stunden - T-online

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee....weiterlesen »

Führt in WGs oft zu Verwirrung: Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 20 Stunden - Kölner Stadt-Anzeiger

Wer zu Unrecht Post vom Beitragsservice erhält, sollte darauf reagieren, um Mahnungen zu vermeiden. Copyright: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann...weiterlesen »

Führt in WGs oft zu Verwirrung: Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 19 Stunden - Kölnische Rundschau

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee....weiterlesen »

Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 21 Stunden - tz

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee....weiterlesen »

Führt in WGs oft zu Verwirrung: Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 21 Stunden - Saarbrücker Zeitung

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Gerade in Wohngemeinschaften kommt es der Verbraucherzentrale Bayern zufolge aber immer mal wieder vor, dass weitere...weiterlesen »

Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 21 Stunden - HNA

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee....weiterlesen »

Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 21 Stunden - kreiszeitung.de

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee....weiterlesen »

Führt in WGs oft zu Verwirrung: Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 20 Stunden - Kölnische Rundschau

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee....weiterlesen »

Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 21 Stunden - Neue Westfälische

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Gerade in Wohngemeinschaften kommt es der Verbraucherzentrale Bayern zufolge aber immer mal wieder vor, dass weitere...weiterlesen »

Führt in WGs oft zu Verwirrung: Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 21 Stunden - Westdeutsche Zeitung

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Gerade in Wohngemeinschaften kommt es der Verbraucherzentrale Bayern zufolge aber immer mal wieder vor, dass weitere...weiterlesen »

Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 21 Stunden - op-online.de

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee....weiterlesen »

Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig

vor 21 Stunden - Kurierverlag.de

Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee....weiterlesen »

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