vor 24 Stunden - Kölner Stadt-Anzeiger
Neu ist seit dem 1. Juli, dass das E-Auto, das als Dienstwagen genutzt werden soll, einen Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro haben darf, ohne an Steuervorteil einzubüßen. Copyright: Henning Kaiser/dpa/dpa-tmn...weiterlesen »