vor 7 Stunden - kreiszeitung.de
In bestimmten Fällen dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Vorgaben machen, wie sie am Arbeitsplatz zu erscheinen haben. Aber was gilt zum Beispiel für Hijab, Kippa oder Kreuzkette? Düsseldorf - Die Religionsfreiheit...weiterlesen »