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Bundessozialgericht: Arztpraxis muss 490.000 Euro zahlen  – wegen Arztstempel

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Ein Kardiologe hat Verordnungen nicht unterschrieben, sondern gestempelt. Das kostet die Praxis nun fast eine halbe Million Euro. Das Bundessozialgericht (BSG) hält dies für rechtmäßig, die Vorstände der...weiterlesen »

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491.000 Euro: Keine Gnade bei Arztstempel

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Die Sprungrevision eines Professors für Innere Medizin ist ohne Erfolg geblieben. Zu Recht hatte der beklagte Beschwerdeausschuss laut BSG gegen den auf den Bereich Kardiologie spezialisierten Mediziner...weiterlesen »

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