vor 4 Stunden - Aachener Zeitung
Viele Minijobber und Minijobberinnen arbeiten an nur einigen Tagen in der Woche. Nach diesen Tagen berechnet sich auch die Anzahl der jährlichen Urlaubstage. Grundlage für den Mindestanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz....weiterlesen »