vor 5 Stunden - Remscheider General-Anzeiger
Wer für Arbeiten am eigenen Gebäude das Nachbargrundstück ohne Erlaubnis nutzt, begeht Hausfriedensbruch. In bestimmten Fällen kann dafür aber das Hammerschlags- und Leiterrecht in Anspruch genommen werden....weiterlesen »