vor 3 Stunden - kreiszeitung.de
„Wer auffährt, hat Schuld“: Der Satz gilt nach einem Auffahrunfall vor Gericht nicht zwangsläufig. Wer auffährt, muss aber Stichhaltiges vorbringen, um das Gegenteil zu beweisen, zeigt ein Urteil. Berlin...weiterlesen »