vor 4 Stunden - Apotheke-Adhoc
„Apotheken sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet“, heißt es so wie bislang in § 23 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). „Zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung teilt die zuständige Behörde...weiterlesen »