vor 4 Stunden - Apotheke-Adhoc
Gemäß § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) gehört die Telefonnummer zu den Pflichtangaben. Anzugeben sind: „Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis, der Klinik oder einer sonstigen...weiterlesen »