vor 3 Tagen - OSTTHÜRINGER ZEITUNG
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben für den Führerscheinumtausch Zeit bis zum 19. Januar 2033. Alle anderen müssen Fristen beachten. Wir erklären sie. Rund 43 Millionen Führerscheine...weiterlesen »