Autodiebstahl: Keine Entschädigung bei Falschangaben

vor 2 Stunden - autogazette

Eder Schrecken ist groß: Man kommt zu seinem Auto und es ist weg: gestohlen. Bei einem Autodiebstahl ist man gut beraten, bei der Schadensanzeige nicht über Vorschäden zu lügen. Wer einmal lügt, dem glaubt...weiterlesen »

Kfz-Versicherung: Autodiebstahl: Kein Geld vom Versicherer nach Falschangabe

vor 14 Stunden - Saarbrücker Zeitung

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Wer also nach einem vermeintlichen Autodiebstahl gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht, kann seine Glaubwürdigkeit beschädigen. Dann können eigentliche...weiterlesen »

Kfz-Versicherung: Autodiebstahl: Kein Geld vom Versicherer nach Falschangabe

vor 14 Stunden - Westdeutsche Zeitung

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Wer also nach einem vermeintlichen Autodiebstahl gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht, kann seine Glaubwürdigkeit beschädigen. Dann können eigentliche...weiterlesen »

Autodiebstahl: Kein Geld vom Versicherer nach Falschangabe

vor 14 Stunden - Neue Westfälische

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Wer also nach einem vermeintlichen Autodiebstahl gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht, kann seine Glaubwürdigkeit beschädigen. Dann können eigentliche...weiterlesen »

Autodiebstahl: Kein Geld vom Versicherer nach Falschangabe

vor 14 Stunden - LZ.de

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Wer also nach einem vermeintlichen Autodiebstahl gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht, kann seine Glaubwürdigkeit beschädigen. Dann können eigentliche...weiterlesen »

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