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Auch ein kaum gefahrener Unfallwagen gilt nicht automatisch als neuwertig. Entscheidend kann vielmehr sein, wie lange er vor der Erstzulassung gestanden hat. SP-X/Saarbrücken. Nach einem Unfall können...weiterlesen »
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Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass ein Fahrzeug auch bei geringer Laufleistung und kurzer Zulassungsdauer nicht mehr als Neuwagen gilt, wenn es zuvor...weiterlesen »