Quelle: handbookgermany.de

Eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist ein drastischer Lebenseinschnitt für Betroffene. Viele wehren sich nicht und verzichten so auf rechtliche Ansprüche, zum Beispiel das Aufheben der Kündigung mit anschließender Weiterbeschäftigung. Kommt es zu keiner Einigung, schafft ein Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg klare Verhältnisse.

Kündigung anwaltlich prüfen und anfechten lassen

Zunächst müssen betroffene Arbeitnehmer so früh wie möglich den Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg kontaktieren. Dieser sieht sich die Klauseln im Arbeitsvertrag und den Wortlaut der Kündigung genau an. Gibt es Grund zum Anfechten, dauert die Verhandlung eine Weile. Deshalb ist frühzeitige Kontaktierung wichtig, um nicht plötzlich arbeitslos vor der Türe zu stehen.

Mögliche Kündigungsgründe nicht einfach hinnehmen

Änderungskündigung, Kündigung trotz Schwerbehinderung oder andere Gründe führen von Kündigung betroffene Arbeitnehmer regelmäßig vor ein Arbeitsgericht. Häufig sind die Gründe so komplex, dass Verhandlungen um die Aufhebung der Kündigung oder Zahlen einer Abfindung nötig werden. Besonders häufig sind diese folgenden Kündigungsgründe:

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Aussicht auf Verlängerung

Ein befristeter Arbeitsvertrag wird häufig nicht verlängert, um sich aus der langfristigen sozialen Verantwortung zu ziehen. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses sind die Aussichten auf eine Abfindung bei Kündigung nicht schlecht. Nur wissen viele Arbeitnehmer gar nichts vom Anspruch. Erst ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg prüft die vorliegende Kündigung, zum Beispiel, ob eine Änderungskündigung in Teilzeit nach Sachlage abgelehnt werden darf.

Betriebsbedingte Kündigung

Beim Personalabbau sind oft gleich viele Arbeitnehmer von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen. Ein Anwalt prüft jetzt, ob eventuell Kündigungsschutz bei Schwangerschaft oder ein Kündigungsschutz für Schwerbehinderte greift. Wird um eine Aufhebung statt Kündigung verhandelt, sollte ebenfalls ein Anwalt den Aufhebungsvertrag in Hamburg prüfen und eventuell bessere Folgebedingungen aushandeln.

Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung wird oft stattdessen als verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen. Nur rechtliche Vertretung durch einen Anwalt kann die Abmahnung in Hamburg anfechten und die folgend ausgesprochene Kündigung eventuell rückgängig machen. Ist dies vom Arbeitnehmer nicht gewünscht, hat er zumindest nach Dauer der Betriebszugehörigkeit das Recht auf eine Abfindung.

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung wird häufig bei ständigen Gesundheitsproblemen bzw. Langzeitausfall durch Unfälle ausgesprochen. Keinesfalls müssen das die gekündigten Arbeitnehmer hinnehmen. Wird zum Beispiel Teilzeit in der Elternzeit abgelehnt oder als Kompromiss der Antrag auf Teilzeit abgelehnt, ist das weitere Vorgehen Verhandlungssache.

Sonderfall: Druckkündigung

Eine Druckkündigung spricht ein Arbeitgeber aus, wenn ihn Geschäftspartner, Kunden oder die Belegschaft zu diesem Schritt drängen. In der Regel handelt es sich dabei um eine verhaltensbedingte Kündigung. Der Anwalt prüft die Kündigung in Hamburg und geht notfalls durch Klage beim Arbeitsgericht dagegen vor.

Verhandlungsgeschick eines Anwalts beim Aufhebungsvertrag in Hamburg

Ein Aufhebungsvertrag wandelt die Kündigung in ein einvernehmliches Auflösen des Arbeitsvertrags um. In diesem Fall verzichten viele Gekündigte fälschlicherweise auf eine Abfindung, obwohl ihnen diese zusteht. Ebenfalls fällt es beiden Seiten leichter, unter Vermittlung des Fachanwalts eine Kündigung rückgängig zu machen und eine bessere Lösung zu finden.

Fazit:
Je früher Arbeitgeber nach einer Kündigung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg kommen, desto rechtssicherer können sie um bessere Kündigungsbedingungen verhandeln. Viele Betroffene verzichten aus Unwissenheit auf diesen Schritt. Doch für die finanzielle Zukunft kann zumindest die Zahlung einer Abfindung herbe Verluste abfangen. 

 

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